Sachversicherungen, Krankenversicherungen, Altersvorsorge - Privatversicherungen

Grundfähigkeit für Kinder ab 5 Jahre

Auch Kinder können bei Verlust bestimmter Grundfähigkeiten eine lebenslange Rente aus der Grundfähigkeitenversicherung beziehen. Gerade Kinder sind aufgrund ihres Tatendrangs vielen Gefahren ausgesetzt und nicht immer lassen sich Unfälle vermeiden. Bleiben Behinderungen, fallen meist lebenslange Kosten an. Sorgen Sie vor und sichern Sie Ihr Kind finanziell für die Zukunft ab. Bei Verlust von Grundfähigkeiten wie sehen, gehen, sprechen, bücken, Arme bewegen, etc. aufgrund Unfall oder Krankheit erhält Ihr Kind eine lebenslange Rente aus der Grundfähigkeiten-Versicherung.


Zum Versicherungsvergleich Angebot anfordern! | Zurück zur Übersicht Versicherungsübersicht

A.s.N.e.t. Wirtschaftsdienst GmbH | Hagener Str. 63 | 58285 Gevelsberg | Telefon: 02332 / 55 71-0 | Telefax: 02332 / 55 71-23 | info[at]asnetgmbh.de | www.asnetgmbh.de