Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder Mieter eines Hauses und/oder Grundstückes haften Sie für die Gefahren, die hiervon ausgehen, z.B. für den Einsturz des Gebäudes oder die Ablösung von Teilen.
Sie haben außerdem sogenannte Verkehrssicherungspflichten, z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteig und Fahrdamm etc. Auch für die Folgen der Verletzung dieser Pflichten haben Sie gerade zu stehen.

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